Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung

Das Deutsche Nationalkomitee Blue Shield unterstützt gemäß seiner Satzung (§ 2 (1)) die Umsetzung des 1954 beschlossenen Haager Abkommens zum Schutz von Kulturgütern während bewaffneter Konflikte und dessen beider Protokolle von 1954 und 1999. Nach Artikel 3 des Abkommens, das die Bundesrepublik Deutschland 1967 ratifizierte, verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu, bereits zu Friedenszeiten Vorkehrungen zur Sicherung der Kulturgüter, die dem Schutz des Abkommens unterstellt sind, zu treffen. Diese sollten auf den bestehenden Strukturen zum Schutz von Kulturgütern während großer Schadensereignisse aufbauen und diese unterstützen. Je besser diese Strukturen in Friedenszeiten ausgebaut sind, desto besser lassen sich Kulturgüter auch im Verteidigungsfall schützen.

Mit dem Beschluss der "Konzeption Zivile Verteidigung" im Jahr 2016 legte das Regierungskabinett eine aktualisierte Grundlage für die künftige ressortabgestimmte Aufgabenerfüllung im Bereich der Zivilen Verteidigung, die verfassungsgemäß im Aufgabenbereich des Bundes liegt. Die Anforderungen des Kulturgüterschutzes haben als ein Teilaspekt des Zivilschutzes Aufnahme in die Konzeption gefunden. Vor dem Hintergrund der Kulturhoheit der Länder verweist die Konzeption allerdings die Umsetzung wesentlicher Aufgaben, die vor allem den Originalerhalt betreffen, an die Bundesländer. Allein die Bundessicherungsverfilmung wird auf Bundesebene vorgenommen. Die vollumfängliche Realisierung der Konzeption Zivile Verteidigung und damit der Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland nach dem Haager Abkommen von 1954 bedarf daher entsprechender Initiativen aller 16 Bundesländer, die zudem einem koordinierten Ansatz folgen sollten.

Durch die Gründung der Arbeitsgruppe "Konzeption Zivile Verteidigung" möchte Blue Shield Deutschland diesen Prozess unterstützen. Der Arbeitsgruppe gehören mehrheitlich Mitglieder des Vereins sowie externe Fachexperten an, die in relevanten (Kultur-)Institutionen im Bereich des Kulturgüterschutzes tätig und in verschiedenen Bundesländern angesiedelt sind. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Entwicklungen zur Umsetzung der KZV deutschlandweit zu verfolgen und sie durch fachliche Impulse zu unterstützen. Die Arbeitsgruppe setzt sich für die Erarbeitung von Empfehlungen für grundlegende Sicherheitskonzepte zum Schutz von Kulturgütern im Kontext des Zivilschutzes ein, die bundesweit und unabhängig von Trägerschaften anwendbar sein sollen. Das Deutsche Nationalkomitee Blue Shield, gestützt auf die in der Arbeitsgruppe gebündelte Expertise für die verschiedenen Bereiche des Kulturgüterschutzes, bietet sich hierfür als fachlicher Partner an.

Kontakt: Susann Harder, harder[at]blue-shield.de