Arbeitsgruppe Militärischer Kulturgutschutz
01.01.2023
Die Gründung
der Arbeitsgruppe "Militärischer Kulturgutschutz" ist nicht zuletzt eine Folge
der Entwicklungen der letzten Jahre, die durch weltweite bewaffnete Konflikte
und die damit einhergehende Zerstörung von Kulturgut geprägt waren. Zu nennen
sind hier als Beispiele die Jugoslawienkriege in den 1990ern, die Kriege in
Afghanistan, Irak und Syrien und nicht zuletzt auch die Bürgerkriege in
Äthiopien, Jemen oder Bergkarabach zwischen Aserbaidschan und Armenien. Aktuell
halten auch die fortdauernde Beschädigung und Zerstörung von Kulturgut in der
Ukraine nicht nur die weltweite Fachwelt in Atem. Die Arbeitsgruppe
militärischer Kulturgutschutz stellt sich daher zur Aufgabe den Schutz von
Kulturgut auch in bewaffneten Konflikten in den Fokus zu rücken und die
betreffenden Akteure in der Umsetzung dieses Schutzes zu unterstützen.
Arbeitsschwerpunkte bilden dabei die Bewusstseinsschaffung sowohl in der Politik, im Militär und in der Zivilgesellschaft, sowie die Vermittlung zwischen Kultur- und Geisteswissenschaften und den Streitkräften. Die Befähigung zum Kulturgutschutz spielt dabei auch in der Koordination von Prozessen eine Rolle, wo Soldatinnen und Soldaten und Kultur-, Politik-, Rechts-, Natur- oder Geisteswissenschaftler Hand in Hand gehen müssen, um die hohen Anforderungen an den Schutz unser aller kulturellen Erbes zu gewährleisten. Blue Shield Deutschland bietet sich daher mit der Gründung der Arbeitsgruppe nun auch explizit mit seinem Pool aus Experten und seinem Netzwerk aus anderen bedeutenden Institutionen aus Kultur und Gesellschaft als Kooperationspartner an.
Kulturgutschutz
als gesamtgesellschaftliche Aufgabe benötigt eine Zusammenarbeit von Akteuren
aus unterschiedlichsten Bereichen der Gesellschaft. Hierzu gehören auch
Soldatinnen und Soldaten. Es ist daher als grundlegender Fakt festzustellen,
dass Soldaten als Teil der Gesellschaft somit genauso die Aufgabe und
Zuständigkeit zum Schutz von Kulturgut gegenüber jeglicher Gefahr (ob nun im
Katastrophen- oder Konfliktfall) zuerkannt werden muss. Dies spiegelt sich
nicht zuletzt in den Bestimmungen der Haager Konvention zum Schutz von
Kulturgut in bewaffneten Konflikten von 1954 wider, welche mit seinen beiden
Protokollen von 1954 und 1999 seit 1967 in der Bundesrepublik Deutschland in
seiner jeweiligen aktuellen Fassung Gültigkeit erlang hat.
Der Militärische Kulturgutschutz stellt auch für die deutsche Bundeswehr im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung oder auch im Auslandseinsatz nicht zuletzt durch die Regeln des Humanitären Völkerrechts eine rechtsverbindliche Aufgabe dar. Des Weiteren sind der Schutz von Kultur und Kulturgut als Teilmenge friedenserhaltender Maßnahmen in einem Einsatz von überragender Bedeutung für die Durchführung von militärischen Operationen und für die Erfüllung von Einsatzzielen. Nach dem Vorbild anderer Nationen, wo durch die jeweiligen Blue Shield Nationalkomitees bereits Kooperationen mit den dortigen Armeen geschlossen wurden, beabsichtigen wir als Deutsches Blue Shield Nationalkomitee, auch in Deutschland ähnliche Strukturen zu um hier auch zwischen dem Militär und der Zivilgesellschaft in den Belangen des Kulturgutschutzes zu vermitteln und die jeweiligen Akteure in ihren Aufgaben zu unterstützen.
Kontakt: Alexander Gatzsche, gatzsche[at]blue-shield.de